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   OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19   

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https://dejure.org/2020,53447
OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19 (https://dejure.org/2020,53447)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2020 - 6 U 570/19 (https://dejure.org/2020,53447)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 6 U 570/19 (https://dejure.org/2020,53447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung: Anlaufen der Widerrufsfrist bei unzureichenden Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung; Pflichtangabe zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion der Verwendung der gesetzlichen Musterbelehrung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion der Verwendung der gesetzlichen Musterbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19
    a)Soweit die Stellungnahme meint, die Angabe des Tageszinses mit einem Betrag über "0,00 Euro" in der Widerrufsinformation lasse den Musterschutz entfallen, setzt sie lediglich ihre eigene Auffassung an die Stelle derer des für das Verbraucherdarlehensrecht speziell zuständigen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der - wie im Hinweisbeschluss unter I. 2. b) bb) (2) bereits ausgeführt und zitiert - ausdrücklich entschieden hat, dass die Beklagte damit zutreffend über die gesetzlichen Widerrufsfolgen informiert und die Gestaltungshinweise korrekt umgesetzt hat (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 17, juris).

    Ein Verstoß lässt jedenfalls das Anlaufen der 14tägigen Widerrufsfrist unberührt (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 23 ff., juris; Schreiben vom 25. August 2020 - XI ZR 7/20).

    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 32; vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 - 36; - XI ZR 650/18 -, Rn. 26 - 39; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 - 80, jeweils juris).

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19
    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 32; vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 - 36; - XI ZR 650/18 -, Rn. 26 - 39; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 - 80, jeweils juris).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19
    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 32; vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 - 36; - XI ZR 650/18 -, Rn. 26 - 39; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 - 80, jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 U 570/19
    Vielmehr bezieht sich die Vorschrift nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Kündigungsrecht nach § 500 Abs. 1 BGB, welches nur für unbefristete Darlehensverträge gilt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 32; vom 5. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 24 - 36; - XI ZR 650/18 -, Rn. 26 - 39; Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 - 80, jeweils juris).
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